A. Geltungsbereich
Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden (fortan der einfachen Leserlichkeit lediglich in der männlichen Form geführt, aber sämtliche Geschlechte beinhaltend) und der MOD1 AG (MOD1), Aeschenplatz 6, 4052 Basel (UID: CHE-281.933.014), werden durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. Sie sind integrierter Bestandteil sämtlicher abgeschlossener Verträge zwischen dem Kunden und MOD1 über die zu erbringenden Dienstleistungen der MOD1. Abweichende Vereinbarungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform.
B. Pflichten von MOD1
- Dienstleistung - MOD1 bietet ihren Kunden Dienstleistungen im Bereich der Cybersicherheit und Datenschutz an. Inhalt und Umfang der jeweiligen Dienstleistung ergeben sich aus den einzelnen Verträgen, wobei die vorliegenden AGB die Grundzüge der vertraglichen Beziehung zwischen MOD1 und dem Kunden regeln.
- Sorgfaltspflicht - MOD1 verpflichtet sich als Auftragnehmerin zur sorgfältigen, getreuen und gewissenhaften Ausführung, indem sie das Fachwissen und die Erfahrung ihrer Berater:innen nach bestem Wissen und Gewissen einsetzt.
- Mitwirkungspflicht - Der Kunde hat die für die Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungspflichten zu erbringen, welche sich aus der konkreten Diestleistungsvereinbarung ergeben.
- Datenschutzverantwortung - Der Kunde ist und bleibt ungeachtet der Unterstützung durch MOD1 für seine und die von ihm bearbeiteten Daten verantwortlich. Insbesondere hat der Kunde die hierfür relevanten gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, allen voran die nationalen und allfällige anwendbaren internationale Datenschutz-Bestimmungen.
- Entschädigung und Kosten - Der Kunde verpflichtet sich zur Entschädigung der seitens MOD1 erbrachten Dienstleistungen. Die Entschädigung ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung (anhand einer konkreten Aufwandsberechnung und/oder Preisliste) und wird dem Kunden durch MOD1 in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt zuzüglich schweizerischer Mehrwertsteuer (MWST) mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum (Zahlungsfrist). Danach wird die Rechnung von MOD1 ohne weitere Mahnung zur Zahlung fällig. Abzüge oder Verrechnungen sind nicht zulässig. Die Rechnung und ihre Detaillierung gelten als genehmigt, sofern sie nicht innert 15 Tagen nach Erhalt durch den Kunden schriftlich beanstandet werden. Soweit MOD1 und der Kunde nicht ausdrücklich einen Pauschalpreis vereinbart haben, werden die Dienstleistungen nach Aufwand in Rechnung gestellt. Ohne anderweitige ausdrückliche Vereinbarung werden Aufwände und Spesen (insbesondere Kosten für An-/Abreise) separat in Rechnung gestellt. Das Verlangen eines Kostenvorschusses im Falle eines umfangreichen Dienstleistungsauftrags bleibt vorbehalten.
- Haftung - MOD1 haftet für die sorgfältige, getreue und gewissenhafte Ausführung der von ihr ausgeführten Arbeiten. Weitergehende Gewährleistungen oder Garantien werden, sofern sie nicht anderweitig ausdrücklich vereinbart sind, hiermit ausgeschlossen. Der Kunde nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass Dienstleistungen betreffend der Einhaltung des neuen Schweizerischen Datenschutzgesetzes, welches am 1. September 2023 in Kraft tritt, mit einer gewissen inhärenten Unsicherheit verbunden sind, die erst mit dessen konkreten Anwendung durch die zuständigen Behörden und Gerichte bereinigt werden kann. Diesbezüglich muss sich MOD1 aktuell mit gewissen fachlichen Annahmen bedienen, welche keine rechtlich bindenden Auskünfte darstellen.
- Ausschluss und Reduktion - die vertragliche und ausservertragliche Haftung für mittlere und leichte Fahrlässigkeit wird für sämtliche Haftungskonstellationen (insbesondere für das eigene Verhalten sowie für seitens MOD1 beigezogener Dritten) sowie für indirekte Schäden ausgeschlossen bzw. auf ein Maximum des vertraglichen Auftragsvolumens reduziert, soweit ein vollständiger Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist. Allfällige anderweitige Haftungsbestimmungen im Vertrag zwischen dem Kunden und MOD1 bleiben vorbehalten.
- Mängel - Ein vom Kunden beanstandeter Mangel ist innert 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. MOD1 steht in diesem Falle ungeachtet der Schwere des Mangels ein zweimaliges Nachbesserungsrecht zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt sowohl für offene als auch verborgene Mängel 8 Wochen.
- Inkrafttreten des Vertrages - Der Dienstleistungsvertrag zwischen MOD1 und dem Kunden tritt mittels schriftlicher Unterzeichnung des Vertrages oder Unterzeichnung der Auftragsofferte durch den Kunden in Kraft. Signaturen können entweder durch Oiginalunterschrift oder in elektronischer Form durch Faksimile, PDF-Signatur oder elektronische Signatur (wie DocusSign oder AdobeSign) erstellt werden. Notwendige Änderungen und/oder Anpassungen des Vertrages werden durch MOD1 dem Kunden unverzüglich bekannt gegeben. Ohne ausdrücklichen Widerspruch innert 30 Tagen gelten diese Änderungen und/oder Anpassungen als vom Kunden genehmigt.
- Vertragsdauer und Kündigungsrechte - Die Dauer des Vertrages ergibt sich aus dem konkreten Vertrag und dauert grundsätzlich bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Der Vertrag kann jederzeit von den Parteien gekündigt werden, wobei der Anspruch auf Entschädigung der bereits geleisteten Arbeit davon unberührt bleibt. Wurde zwischen MOD1 und dem Kunden eine vertragliche Mindestdauer vereinbart, bleibt die Entschädigung für die noch nicht abgelaufene Periode weiterhin geschuldet.
- Datenschutz - MOD1 nimmt den Datenschutz als Kernelement ihrer Geschäftstätigkeit sehr ernst. Die Bearbeitung von Personendaten durch MOD1 richtet sich nach den einschlägigen geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechts. Sämtliche Daten des Kunden werden vertraulich behandelt. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der MOD1 in ihrer aktuellen Version (https://www.mod1consulting.com/de/datenschutzerklaerung/); diese ist integraler Bestandteil der vorliegenden AGB und damit des Vertrages zwischen MOD1 und dem Kunden.
- Geheimhaltung - MOD1 verpflichtet sich, sämtliche nicht öffentlichen Informationen oder Daten des Kunden, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder mitgeteilt werden oder von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie vertraulich sind, unabhängig von ihrer Form oder ihrem Medium vertraulich zu behandeln und angemessen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen. Im Übrigen sei auf vorstehende Ziffer 1 (“Datenschutz”) verwiesen.
- Referenzen / Marketing - Der Kunde erteilt der MOD1 die Genehmigung, den Kunden in ihre Referenzliste aufzunehmen und als früheren Kunden zu erfassen. Weitergehende Verwendungen der Kundenreferenz für Marketingzwecke sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden zulässig.
- Immaterialgüterrecht (Geistiges Eigentum) - Sämtliche Rechte an geistigem Eigentum im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der MOD1 verbleiben bei dieser oder allfälligen berechtigten Dritten. Soweit für die Erbringung der konkreten Dienstleistung notwendig, erhält der Kunde für die Dauer des Vertrags das nicht-exklusive und unübertragbare Recht zum vertragsgemässem Gebrauch. Der Vertrag kann weitere Einzelheiten hierzu regeln.
Zur MOD1 Sicherungsbewertung im Besonderen: Kein Teil der durch MOD1 zur Verfügung gestellten Sicherheitsbewertung darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MOD1 ganz oder teilweise kopiert, fotokopiert, reproduziert, übersetzt oder auf ein elektronisches Medium oder eine maschinenlesbare Form reduziert oder mit einer Drittperson geteilt werden. Jede andere Vervielfältigung in jeglicher Form ohne die Genehmigung von MOD1 ist verboten. Alle in der Sicherheitsbewertung enthaltenen Materialien sind durch das Schweizer Urheberrecht geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von MOD1 nicht vervielfältigt, verteilt, übertragen, ausgestellt, veröffentlicht oder gesendet werden. - Elektronische Kommunikation - MOD1 kommuniziert in erster Linie per Telefon und E-Mail und somit über Kommunikationsmittel, welche hinsichtlich Geheimhaltung und Sicherheit Risiken bergen. Ohne anderweitige ausdrückliche Mitteilung stimmt der Kunde dem Einsatz und der Verwendung dieser Kommunikationsmittel zu. Es ist im Rahmen des Dienstleistungsvertrages mit MOD1 nicht vorgesehen, dass Patientendaten übermittelt werden.
- Salvatorische Klausel - Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Kunden und MOD1 oder diesen AGB ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder dies nach Inkrafttreten werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt (ohne weiteres Zutun einer Partei oder Verhandlungen durch die Parteien) eine gültige, wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der vertraglichen Zielsetzung der fraglichen Bestimmung am nächsten kommt. Diese Regelung kommt auch zum Tragen für den Fall, dass sich der Vertrag zwischen dem Kunden und MOD1 als lückenhaft erweist.
- Übertragung - Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei darf keine Partei Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Ausgenommen hiervon wäre ein allfälliger Verkauf von MOD1 oder einem wesentlichen Teil ihrer Geschäftstätigkeiten an einen Dritten.
- Anwendbares Recht / Gerichtsstand - Diese AGB und damit der Vertrag zwischen MOD1 und dem Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechtsübereinkommens. Für alle aus diesen AGB, dem konkreten Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und MOD1 und allfälligen weiteren Vertragsbestandteilen entstehenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand am Sitz von MOD1. Ungeachtet dessen ist MOD1 berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz zu belangen.
- Diese AGB liegt sowohl in deutscher als auch englischer Sprache vor. Im Zweifelsfalle hat die deutsche Version Vorrang.